Geschlechtergerechte Sprache

Grundsatz

Diversität ist im Bildungskonzept der SIS Swiss International School fest als wertvolle Ressource verankert. Diversität erlaubt es, Bildungsthemen mehrdimensional, vor dem Hintergrund unterschiedlicher kultureller, sozialer und biografischer Prägungen zu bearbeiten und zu vermitteln.

 

Eine Facette von Diversität betrifft das Geschlecht. Die SIS möchte ihre Anspruchsgruppen einschliessen und dies in einer geschlechtergerechten Sprache zum Ausdruck bringen.

 

Angestrebter Eindruck

«Die SIS Swiss International School strebt im Sprachgebrauch grösstmögliche Sach- und Geschlechtergerechtigkeit sowie Eleganz an.»

Geltungsbereich

Diese Leitlinie zum Umgang mit geschlechtergerechter Sprache gilt für deutschsprachige Texte der SIS Swiss International School in der Schweiz und in Deutschland.

Umsetzung

Nicht zulässig ist die Verwendung des generischen Maskulinums (ausschliessliche Verwendung der männlichen Form), des generischen Femininums (ausschliessliche Verwendung der weiblichen Form) oder der Legaldefinition (Bemerkung am Anfang eines Textes, dass sich alle männlichen, bzw. weiblichen Personenbezeichnungen auch auf Frauen, bzw. Männer beziehen, wobei der Text selbst nur eine Geschlechterform verwendet).

Verwendet wird:

  • Prinzip der Neutralisierung: geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Formulierungen, falls möglich und dort wo Vollformen die Lesbarkeit erschweren. Zum Beispiel: Lehrperson, Lehrkraft, Schulleitung, Lernende, Studierende, Schülerschaft, Belegschaft, Mitarbeitende, gesetzliche Vertretung
  • Prinzip der Sichtbarmachung: Paarform, bzw. Beidnennung entweder in
    • Vollform: Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder
    • Kurzform: Lehrer/-in, Schüler/-in, Mitarbeiter/-in (in der Schweiz auch möglich: Lehrer/in, Schüler/in, Mitarbeiter/in). Die Kurzform ist für verknappte Textpassagen vorgesehen, insbesondere in Tabellen. Nicht zulässig für die Kurzform sind das Binnen-I (SchülerInnen) sowie die Einklammerung der femininen Endung – Schüler(in) – da in Klammern üblicherweise das steht, was unwesentlich ist.

Eine kurze Anleitung der Umsetzung findet sich im deutschsprachigen Style Sheet unter 12. Geschlechtergerechte Sprache und feminine Sprachformen.

 

Umgang mit geschlechergerechter Sprache in Stellenanzeigen

In Deutschland sind Arbeitgebende seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich dazu verpflichtet, Stellenanzeigen geschlechtsneutral zu veröffentlichen. Dies schliesst neben der weiblichen und männlichen Form auch eine dritte Option (divers) mit ein. Daher erwähnen wir in den Stellenanzeigen in Deutschland für deutschsprachige Stellenausschreibungen: m/w/d (männlich/weiblich/divers) und für englischsprachige Stellenausschreibungen m/f/x (male/female/x).

In der Schweiz ist diese Praxis unüblich. Es bietet sich an, das Prinzip der Neutralisierung zu verwenden oder die männliche und weibliche Form zu nennen.

 

 

Umgang mit Gender-Gap, Gender-Sternchen und Gender-Doppelpunkt

Die Paarform, bzw. Beidnennung orientiert sich an der binären Geschlechtsidentität, erwähnt jedoch jene nicht explizit, die sich im binären Spektrum weder „Mann“, noch „Frau“ zuordnen können. Der Gender-Gap (Mitarbeiter_innen), der Gender-Stern (Mitarbeiter*innen) oder der Gender-Doppelpunkt (Mitarbeiter:innen) sollen diese Menschen explizit einschliessen. Die SIS Swiss International School sieht aus folgenden Gründen von diesen Schreibweisen ab:

  • fehlen der orthografischen und grammatikalischen Richtigkeit (es entstehen u.a. grammatikalisch falsche Formen, wie Arzt*in oder Ärzt*in)
  • fehlen einer Einheitlichkeit (es hat sich keine der drei Optionen eindeutig durchgesetzt)
  • Probleme mit der Vorlesbarkeit
  • Probleme mit der Lesbarkeit

Stattdessen bemühen wir uns wo möglich, das Prinzip der Neutralisierung zu verwenden und geschlechtsneutrale Begriffe zu gebrauchen, bzw. Passagen umzuformulieren. Wo das nicht möglich ist, verwenden wir das Prinzip der Sichtbarmachung (Beidnennung, bzw. Paarform).